Richtlinie tritt zum 01.10.2026 in Kraft

Richtlinie der Gemeinde Bippen zur Verwendung der Einnahmen aus der Akzeptanzabgabe

01.10.2026

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner letzten Sitzung am 09.09.2026 die Richtlinie der Gemeinde Bippen zur Verwendung der Einnahmen aus der Akzeptanzabgabe beschlossen.

Die Richtlinie tritt am 01.10.2026 in Kraft.

Die Gemeinde Bippen erhält aus dem Betrieb von Windenergieanlagen, zukünftig ggf. auch Photovoltaikanlagen sowie weiteren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Einnahmen aus Akzeptanzabgaben, freiwillige Zuwendungen nach § 6 EEG und sonstigen freiwillige oder verpflichtende Leistungen von Vorhabenträgern oder Betreibergesellschaften.

Ziel dieser Richtlinie ist die transparente, gerechte und nachhaltige Verwendung dieser Mittel zum Wohle der Gemeinde Bippen. Dabei sollen insbesondere die Gemeindeteile berücksichtigt werden, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien in besonderer Weise betroffen sind.

Die Mittel dienen insbesondere

  • der Förderung des Vereins- und Gemeinschaftslebens,
  • der Verbesserung der örtlichen Infrastruktur,
  • der Stärkung der Lebensqualität in den betroffenen sowie nachrangig auch den sonstigen Gemeindeteilen,
  • der Umsetzung von Projekten mit gesamtgemeindlicher Bedeutung sowie
  • dem langfristigen Aufbau kommunaler Zukunftsvorsorge.

Förderanträge sind jeweils bis zum 30. April und 31. Oktober eines Jahres bei der Gemeinde Bippen einzureichen.