Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinsame Bekanntmachung Vorschläge der Parteien für die Bildung der Wahlausschüsse
Kommunalwahlen am 13. September 2026 -
Vorschläge der Parteien für die Bildung der Wahlausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau, Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und Gemeinde Bippen
Gem. § 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) fordere ich hiermit die in den Gebieten der Samtgemeinde Fürstenau, Stadt Fürstenau, Gemeinde Bippen und Gemeinde Berge vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 06. März 2026 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer und als stellvertretende Beisitzerinnen und stellvertretende Beisitzer der jeweiligen Wahlausschüsse vorzuschlagen. Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gem. § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Auf die Vorschriften des § 13 Abs. 3 NKWG wird außerdem hingewiesen.
Die Vorschläge sind schriftlich zu richten an das Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau (Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau).
Stadt und Samtgemeinde Fürstenau, Die (Samt-)Gemeindwahlleiterin, Moormann
Gemeinde Berge, Der Gemeindewahlleiter, Mehmann
Gemeinde Bippen, Die Gemeindewahlleiterin, Hausfeld
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung