öffentliche Bekanntmachung - 22.07.2025 bis 25.08.2025
Bebauungsplan Nr. 4 „Ferienpark“, 1. Änderung – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ferienpark“, 1. Änderung der Gemeinde Bippen und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025
- Aufstellungsbeschluss:
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 u. a. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4 „Ferienpark“, 1. Änderung aufzustellen. Auf dieser Grundlage ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Planungsanlass ist die Übernahme des Campingplatzes durch einen neuen Eigentümer, der beabsichtigt, die Attraktivität des Platzes durch ein erweitertes Angebot, z.B. durch kleine Ferienhäuser, Gastronomie, Wellness / Sauna, u.a. unter der Überschrift „Waldwiesen Maiburg – Naturcamping und Tiny-Houses“ zu verbessern.
Das Plangebiet befindet sich südlich der zusammenhängend bebauten Ortslage von Bippen und wird von der K 117 „Dalumer Straße“ aus über die Straße „Am Campingplatz“ erschlossen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet aktuell als Sondergebiet (SO) „Camping“ dargestellt, der südlich angrenzende Bereich als Sondergebiet (SO) „Wochenend- und Ferienhäuser“. Da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren im Rahmen einer entsprechenden Änderung um die Zweckbestimmung „Ferienhäuser“ ergänzt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ferienpark“, 1. Änderung (unmaßstäblich):

Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Bippen vom 03.12.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ferienpark“, 1. Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.
- Öffentlichkeitsbeteiligung:
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der zzt. geltenden Fassung besteht die Möglichkeit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom
22.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025
im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Bippen, Hauptstraße 4, 49626 Bippen, während der Dienststunden öffentlich dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben (Anhörung).
Die Planunterlagen können auch eingesehen und abgerufen werden unter: Bekanntmachungen Samtgemeinde Fürstenau Aktuelles