frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan Nr. 37 „Solarpark Ohrte/Ohrtermersch“
Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Solarpark Ohrte/ Ohrtermersch“, der Gemeinde Bippen und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 28.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026
A) Aufstellungsbeschluss:
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 u. a. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 37 „Solarpark Ohrte/ Ohrtermersch“, aufzustellen.
In seiner Sitzung am 20.08.2025 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bippen nunmehr beschlossen auf Grundlage des Vorentwurfs die frühzeige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Planungsanlass ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Es bestehen konkrete Bauabsichten eines Vorhabenträgers, im Geltungsbereich eine entsprechende Anlage zur Gewinnung regenerativen Stroms zu errichten.
Das Plangebiet teilt sich in zwei Teilgeltungsbereiche, die eine Größe von ca. 17 ha, bzw. ca. 16 ha umfassen. Der Teilgeltungsbereich 1 befindet sich dabei im Westen des Ortskerns der Gemeinde Bippen im Ortsteil Ohrte, der Teilgeltungsbereich 2 nordwestlich der im Zusammenhang bebauten Ortslage Bippens im Ortsteil Ohrtermersch.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fürstenau sind beide Teilgeltungsbereiche aktuell als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Da Bebauungspläne gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert und der Änderungsbereich als Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ ausgewiesen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Solarpark Ohrte/ Ohrtermersch“, (unmaßstäblich):

Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Bippen vom 12.03.2025 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Solarpark Ohrte/ Ohrtermersch“, wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.
B) Öffentlichkeitsbeteiligung:
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der zzt. geltenden Fassung besteht die Möglichkeit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.
Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom
28.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026
im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Bippen, Hauptstraße 4, 49626 Bippen, während der Dienststunden öffentlich dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben (Anhörung).
Die Planunterlagen können auch eingesehen und abgerufen werden unter: www.fuerstenau.de/Aktuelles/Bekanntmachungen